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E-Rechnung und DATEV: Das sollten Selbstständige wissen

E-Rechnung

Von Redaktion EinDok · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV. Wenn Sie E-Rechnungen ausstellen oder empfangen, stellt sich deshalb die Frage, wie die Rechnungen und Buchungsdaten bei Ihrem Steuerberater ankommen. Hier erfahren Sie, was Sie klären sollten.

Warum DATEV bei E-Rechnungen wichtig ist

Ihr Steuerberater verarbeitet Ihre Belege und Buchungen in seiner Software. Arbeitet er mit DATEV, muss er Ihre Rechnungen und Buchungsdaten in einer Form erhalten, die er einlesen kann.

Was DATEV zu den Formaten sagt

Laut DATEV ist ZUGFeRD ab Version 2.0 eine E-Rechnung, weil das Format die Norm EN 16931 erfüllt. ZUGFeRD 1.0 gilt dagegen nicht als E-Rechnung. Den Unterschied zwischen den Formaten erklärt der Ratgeber zu XRechnung und ZUGFeRD.

Zum Aufbau schreibt DATEV: ZUGFeRD verbindet ein PDF-Dokument (PDF/A-3) mit strukturierten XML-Daten, und zwischen PDF und XML darf es keine inhaltlichen Abweichungen geben. Auf seiner Informationsseite beschreibt DATEV außerdem Unterstützung für E-Rechnungen vom Empfang und der Verarbeitung bis zur Erstellung und zum Versand.

Fristen laut DATEV

DATEV nennt dieselben Eckdaten wie das BMF: Der Empfang von E-Rechnungen ist seit 2025 Pflicht. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden, ab 2028 alle Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur E-Rechnung-Pflicht.

Die DATEV E-Rechnungsplattform

Nach Angaben von DATEV (Stand 3. November 2026) bietet DATEV eine E-Rechnungsplattform für Unternehmen jeder Größe an. Die Registrierung ist kostenlos. Die Plattform besteht aus zwei Teilen:

  • E-Rechnungspostfach: empfängt und versendet E-Rechnungen, validiert sie gegen die Norm EN 16931 und stellt XRechnung und ZUGFeRD lesbar dar.
  • E-Rechnungsschreibung: erstellt und versendet E-Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD 2.x. Sie ist optional.

Empfangen werden kann laut DATEV über die Netzwerke TRAFFIQX und Peppol oder per E-Mail. Eingegangene Rechnungen lassen sich an DATEV Unternehmen online weiterleiten. Eine Archivierung ist im E-Rechnungspostfach nicht möglich, die Aufbewahrung müssen Sie also anders sicherstellen.

Aufbewahrung nach den Hinweisen von DATEV

DATEV weist darauf hin, dass für Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren gilt. Bei einer E-Rechnung ist der strukturierte Teil aufzubewahren, zum Beispiel der XML-Datensatz. Das PDF einer hybriden Rechnung muss nach DATEV nicht in jedem Fall gesondert aufbewahrt werden, sondern vor allem dann, wenn es zusätzliche oder abweichende Angaben enthält. Eingehende elektronische Belege sind im empfangenen Format zu archivieren. Mehr dazu im Ratgeber zu GoBD-konformen Rechnungen.

Das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären

  1. Welche Formate nimmt er an: XRechnung, ZUGFeRD, nur PDF?
  2. Auf welchem Weg übergeben Sie Belege: Upload, E-Mail oder Datenexport?
  3. Soll er die Originaldatei der E-Rechnung bekommen und nicht nur eine PDF-Ansicht? Für die Aufbewahrung zählt die Originaldatei, mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung empfangen.

Häufige Fragen

Kann DATEV E-Rechnungen verarbeiten?
DATEV bezeichnet ZUGFeRD ab Version 2.0 als E-Rechnung und bietet Lösungen für den Umgang mit E-Rechnungen an. Welche Formate über welchen Weg laufen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich selbst DATEV nutzen?
Nein. Es kommt darauf an, womit Ihr Steuerberater arbeitet. Sie müssen ihm Ihre Daten in einer Form geben, die er verarbeiten kann.
Hat DATEV eine eigene Plattform für E-Rechnungen?
Ja. Laut DATEV gibt es die DATEV E-Rechnungsplattform mit E-Rechnungspostfach und E-Rechnungsschreibung. Die Registrierung ist kostenlos.
Welche Formate unterstützt die DATEV E-Rechnungsplattform?
Laut DATEV erstellt und versendet die E-Rechnungsschreibung XRechnung und ZUGFeRD 2.x. Das E-Rechnungspostfach kann beide Formate lesbar darstellen.
Wie kann ich über DATEV E-Rechnungen empfangen?
Laut DATEV über die Netzwerke TRAFFIQX und Peppol oder per E-Mail. Der Empfang ist nach den Angaben von DATEV kostenlos.
Kann ich E-Rechnungen im DATEV E-Rechnungspostfach archivieren?
Nein. DATEV schreibt, dass eine Archivierung im E-Rechnungspostfach nicht möglich ist. Sorgen Sie für eine eigene Aufbewahrung, bei der der strukturierte Teil unversehrt bleibt.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 31. Oktober 2026.

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