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E-Rechnung prüfen: So kontrollieren Sie XRechnung und ZUGFeRD

E-Rechnung

Von Redaktion EinDok · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 3. November 2026

Bevor Sie eine eingegangene E-Rechnung buchen, sollten Sie sie prüfen: technisch, ob die Datei korrekt aufgebaut ist, und inhaltlich, ob die Angaben stimmen. Hier sehen Sie, wie das geht und welche kostenlosen Möglichkeiten es gibt.

Zwei Ebenen der Prüfung

  • Technisch: Ist die Datei eine gültige E-Rechnung, die den Regeln der Norm EN 16931 entspricht?
  • Inhaltlich: Stimmen die Angaben, also Leistung, Beträge, Steuersatz und alle Pflichtangaben?

Beides ist wichtig. Eine technisch korrekte Datei kann inhaltlich falsch sein, und eine inhaltlich richtige Rechnung kann technisch unbrauchbar sein.

Technisch prüfen

  1. Format erkennen: Eine XML-Datei ist meist eine XRechnung. Ein PDF mit eingebetteten XML-Daten ist ZUGFeRD. Ein PDF ohne eingebettete Daten ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Den Unterschied erklärt der Ratgeber zu XRechnung und ZUGFeRD.
  2. Rechnung anzeigen: Mit einem Viewer oder Ihrer Rechnungssoftware machen Sie die Daten lesbar.
  3. Datei validieren: Ein Validator prüft, ob die Datei dem Schema und den Geschäftsregeln entspricht. Der KoSIT-Validator ist frei verfügbar und kostenlos nutzbar, läuft aber über die Kommandozeile.

Inhaltlich prüfen

  • Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger sind vollständig und korrekt.
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten sind angegeben.
  • Rechnungsnummer, Datum und Leistungszeitpunkt sind vorhanden.
  • Beträge, Steuersatz und Steuerbetrag stimmen mit der Bestellung oder dem Angebot überein.

Fehler in den Angaben können Ihren Vorsteuerabzug gefährden. Bitten Sie den Lieferanten im Zweifel um eine korrigierte Rechnung.

Ist die Validierung Pflicht?

Nein. Nach den FAQ des BMF (Stand Oktober 2026) ist eine Validierung keine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung, etwa beim Vorsteuerabzug. Sie hilft aber, fehlende oder unlogische Pflichtangaben früh zu erkennen, und wird deshalb empfohlen, am besten schon beim Erstellen und Versenden.

Das BMF empfiehlt kein bestimmtes Prüfprogramm. Zum Lesen der Datei bietet die Finanzverwaltung außerdem einen kostenlosen E-Rechnungsviewer an, erreichbar unter e-rechnung.elster.de.

Vorsicht bei Online-Prüfern

Rechnungen enthalten Kundendaten und Beträge. Laden Sie sie deshalb nicht unbedacht auf unbekannte Online-Dienste hoch. Besser sind ein Programm auf Ihrem eigenen Rechner oder die Prüfung in Ihrer Rechnungssoftware.

Nach der Prüfung

Buchen Sie die Rechnung und bewahren Sie die Originaldatei mit den strukturierten Daten unveränderbar auf. Mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung empfangen.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine E-Rechnung kostenlos prüfen?
Der KoSIT-Validator ist frei verfügbar.
Prüft ein Validator auch den Inhalt der Rechnung?
Nein. Er prüft Schema und Geschäftsregeln, also die technische Konformität. Beträge und Leistung kontrollieren Sie selbst.
Woran erkenne ich, ob ein PDF eine E-Rechnung ist?
Nur ein PDF mit eingebetteten strukturierten XML-Daten ist eine E-Rechnung (ZUGFeRD). Ein PDF ohne diese Daten ist eine sonstige Rechnung.
Was tun, wenn die E-Rechnung fehlerhaft ist?
Bitten Sie den Lieferanten um eine korrigierte Rechnung. Fehlerhafte Angaben können den Vorsteuerabzug gefährden.
Ist die Validierung einer E-Rechnung Pflicht?
Nein, sie ist keine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Das BMF empfiehlt sie aber, um Fehler früh zu finden.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 3. November 2026.

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