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Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 UStG

Buchhaltung

Von Redaktion EinDok · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Fehlen auf einer Rechnung Pflichtangaben, kann der Kunde den Vorsteuerabzug verlieren und Sie müssen die Rechnung berichtigen. Diese Checkliste zeigt, was nach § 14 Abs. 4 UStG auf jede Rechnung gehört.

Die Pflichtangaben im Überblick

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers.
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  4. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird.
  5. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung.
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, also Leistungsdatum oder Leistungszeitraum.
  7. Das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung, zum Beispiel Skonto.
  8. Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Die Rechnungsnummer richtig vergeben

Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vorkommen. Die Nummern sollen fortlaufend sein.

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens.
  • Ausstellungsdatum.
  • Menge und Art der Ware oder Art der Leistung.
  • Das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Rechnung als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Auf die Rechnung gehört stattdessen ein Hinweis, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Häufige Fehler

  • Das Leistungsdatum fehlt.
  • Die Rechnungsnummer ist doppelt vergeben.
  • Steuernummer und USt-IdNr. fehlen beide.
  • Anschrift des Kunden ist unvollständig.
  • Beim Steuerausweis fehlen Satz und Betrag.

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung haben?
Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Menge der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.
Bis wann muss ich eine Rechnung ausstellen?
Bei Leistungen an Unternehmer müssen Sie die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung ausstellen.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer auf der Rechnung?
Ja. Auch Kleinunternehmer geben ihre Steuernummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer an, zusätzlich zum Hinweis auf § 19 UStG.
Was gilt für Rechnungen bis 250 Euro?
Für Kleinbetragsrechnungen genügen weniger Angaben, etwa ohne Empfängeranschrift und ohne Rechnungsnummer.
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Sie muss einmalig und fortlaufend sein.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 31. Oktober 2026.

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