Rechnung als Kleinunternehmer: Grenzen, Hinweis und Pflichtangaben
Von Redaktion EinDok · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 31. Oktober 2026
Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das spart Aufwand, bringt aber eigene Regeln mit. Hier lesen Sie, bis zu welchen Umsätzen die Regelung gilt und was auf Ihre Rechnung gehört.
Die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG
Ihre Umsätze sind steuerfrei, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Maßgeblich sind die vereinnahmten Entgelte.
Was auf die Rechnung gehört
- Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Name und Anschrift des Kunden.
- Ihre Steuernummer oder Ihre Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung, mit Leistungsdatum.
- Der Rechnungsbetrag, ohne Umsatzsteuer.
- Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
In der Praxis lohnt es sich, auch eine fortlaufende Rechnungsnummer zu vergeben. Sie hilft Ihnen bei Buchführung und Nachweisen.
Keine Umsatzsteuer ausweisen
Weisen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Wer Umsatzsteuer in der Rechnung offen nennt, obwohl er sie nicht schuldet, muss den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG an das Finanzamt abführen. Ihr Kunde kann daraus außerdem keinen Vorsteuerabzug ziehen.
Umgekehrt können auch Sie keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen. Rechnen Sie das in Ihre Preise ein.
Wechsel zur Regelbesteuerung
Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Umsatzsteuer freiwillig berechnen (§ 19 Abs. 3 UStG). Das kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Investitionen planen und die Vorsteuer geltend machen wollen. Der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre.
Kleinunternehmer und E-Rechnung
Als Kleinunternehmer dürfen Sie Ihre Rechnungen weiterhin als „sonstige Rechnung“ verschicken, etwa als PDF. Eine E-Rechnung müssen Sie nicht ausstellen. Empfangen müssen Sie sie aber trotzdem können, wenn Ihnen ein Geschäftspartner eine schickt.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Grenzen für Kleinunternehmer?
- Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro betragen (§ 19 UStG).
- Welchen Hinweis muss die Rechnung eines Kleinunternehmers enthalten?
- Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
- Nein. Wer sie trotzdem offen ausweist, schuldet den Betrag nach § 14c UStG dem Finanzamt.
- Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
- Nein. Dafür müssten Sie zur Regelbesteuerung wechseln und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
- Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
- Nein. Sie können weiterhin sonstige Rechnungen verschicken. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber können.
Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 31. Oktober 2026.
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