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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Anleitung für Selbstständige

Buchhaltung

Von Redaktion EinDok · 6 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 3. November 2026

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die einfachste Art der Gewinnermittlung: Sie ziehen Ihre Betriebsausgaben von Ihren Betriebseinnahmen ab, der Rest ist Ihr Gewinn. Hier erfahren Sie, wer sie nutzen darf, wie sie funktioniert und wie Sie die Anlage EÜR über ELSTER abgeben.

Kostenlose EÜR-Vorlage (Excel)

Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben, und die Vorlage berechnet Summen, Gewinn, Monate und Kategorien automatisch. Ohne Anmeldung.

Die Vorlage ist auf Deutsch. Sie ersetzt nicht die Anlage EÜR in ELSTER, und Excel erfüllt die GoBD-Anforderungen an die Unveränderbarkeit nicht von selbst.

Excel herunterladen

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie vergleicht, was Sie in einem Jahr tatsächlich eingenommen haben, mit dem, was Sie tatsächlich ausgegeben haben. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist dafür nicht nötig.

Die Formel ist schlicht: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn (oder Verlust). Dieser Gewinn ist die Grundlage für Ihre Einkommensteuer.

Wer darf die EÜR nutzen?

  • Freiberufler (zum Beispiel Designer, Berater, Texter, Entwickler) dürfen die EÜR unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen verwenden.
  • Gewerbetreibende dürfen sie nutzen, solange sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind.
  • Die Buchführungspflicht nach § 141 AO greift, wenn der Umsatz über 800.000 Euro oder der Gewinn über 80.000 Euro im Jahr liegt. Das Finanzamt weist Sie darauf schriftlich hin.

So funktioniert die Berechnung

Es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG: Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld bei Ihnen eingeht. Eine Ausgabe zählt in dem Jahr, in dem Sie bezahlen. Das Rechnungsdatum ist dafür nicht entscheidend.

Beispiel

  • Betriebseinnahmen im Jahr: 42.000 Euro
  • Betriebsausgaben im Jahr (Software, Miete, Telefon, Fahrtkosten, Fortbildung): 15.500 Euro
  • Gewinn: 26.500 Euro

Größere Anschaffungen wirken sich zeitversetzt aus: Wirtschaftsgüter werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können Sie dagegen im Jahr der Anschaffung komplett als Ausgabe ansetzen.

Ausnahme am Jahreswechsel

Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende des Jahres fließen, gilt eine Ausnahme (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG): Sie zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die Miete für Januar, die Sie schon am 28. Dezember überweisen, gehört also in das neue Jahr. Wie lang „kurze Zeit“ ist, nennt das Gesetz nicht. Klären Sie Grenzfälle mit Ihrem Steuerberater. Einmalige Zahlungen sind davon nicht erfasst.

Anlage EÜR und ELSTER

Die EÜR geben Sie nicht als Freitext ab, sondern mit dem amtlichen Formular „Anlage EÜR“. Sie reichen sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein, und zwar elektronisch über ELSTER. Das schreibt § 60 Abs. 4 EStDV vor.

Ohne Steuerberater gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Wer von einem Steuerberater vertreten wird, hat meist mehr Zeit.

Wichtig: Eine eigene Excel-Tabelle oder eine Auswertung aus Ihrer Software ersetzt die Anlage EÜR nicht. Sie dient als Grundlage, aus der Sie die Werte in das ELSTER-Formular übertragen.

EÜR für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer weisen Sie nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus. Für Ihre EÜR heißt das: Ihre Betriebseinnahmen sind einfach die Beträge, die Ihre Kunden gezahlt haben. Eine Trennung von Netto und Umsatzsteuer entfällt.

Auch als Kleinunternehmer geben Sie die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ab.

Belege und Aufbewahrung

Auch ohne Bilanz gilt: Jede Einnahme und jede Ausgabe braucht einen Beleg. Dazu gehören Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Quittungen und Kontoauszüge.

  • Buchungsbelege bewahren Sie acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO).
  • Belege müssen vollständig, ordnungsgemäß und unveränderbar archiviert werden. Die GoBD verlangen, dass Änderungen nachvollziehbar bleiben.
  • Eine Tabelle, die sich jederzeit unbemerkt ändern lässt, erfüllt diese Anforderung nur schwer.

In fünf Schritten zur EÜR

  1. Alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres fortlaufend erfassen, jeweils mit Belegdatum, Zahlungsdatum und Betrag.
  2. Ausgaben nach Kategorien ordnen, zum Beispiel Miete, Software, Fahrtkosten, Telefon, Fortbildung.
  3. Summen bilden und den Gewinn berechnen.
  4. Die Werte in die Anlage EÜR in ELSTER übertragen.
  5. Belege geordnet und unveränderbar aufbewahren.

Häufige Fragen

Was bedeutet EÜR?
EÜR steht für Einnahmenüberschussrechnung. Sie ermittelt den Gewinn als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).
Muss ich die Anlage EÜR immer abgeben?
Wer seinen Gewinn per EÜR ermittelt, gibt die Anlage EÜR grundsätzlich ab, unabhängig von der Höhe der Einnahmen, und zwar elektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV). Auf Antrag kann das Finanzamt in Härtefällen darauf verzichten. Wer bilanziert, gibt stattdessen einen Jahresabschluss ab.
Wann EÜR und wann Bilanz?
Freiberufler dürfen immer die EÜR nutzen. Gewerbetreibende bilanzieren, wenn der Umsatz über 800.000 Euro oder der Gewinn über 80.000 Euro im Jahr liegt (§ 141 AO) oder wenn sie freiwillig Bücher führen.
Kann ich die EÜR selbst machen?
Ja. Wichtig sind vollständige Belege und eine saubere Erfassung der Einnahmen und Ausgaben.
Kann man die EÜR mit ELSTER erstellen?
Ja. Die Anlage EÜR füllen Sie in ELSTER aus und senden sie elektronisch zusammen mit der Einkommensteuererklärung ab. Eine Papierabgabe ist nur in Härtefällen vorgesehen.
Wie fülle ich als Kleinunternehmer die EÜR aus?
Sie tragen Ihre Einnahmen ohne Umsatzsteuer-Aufteilung ein, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Anlage EÜR geben Sie wie alle anderen elektronisch über ELSTER ab.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 3. November 2026.

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